Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung) vom 7. Aug. 1968: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln in Katastrophenfällen und im Verteidigungsfall sowie Änderung der Preisauszeichnungsverordnung

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