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Guntersblum: Cleynclesichin und seine Ehefrau Margrete verkaufen den Herrn des Kapitels und der Bruderschaft zu Gonterßblomen für 25 Pfund h Oppen...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.15 Guntersblum
1487 April 4
Leiningen, Grafschaft
Original-Pergament, Siegel des Junker Hans v. Flomborn gen. Partenheimer gut erhalten
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Cleynclesichin und seine Ehefrau Margrete verkaufen den Herrn des Kapitels und der Bruderschaft zu Gonterßblomen für 25 Pfund h Oppenheimer Währung 25 ß h Wiederkaufszins, fällig auf Martini, und verlegen zu Unterpfand vor Schultheiß und Schöffen daselbst folgende Eigengüter, die nur die Herrenbede leisten: ein Morgen an dem Rinderwege, off den Florweg stoßend (A. die von Werberg und Antes Becker); ein Zweitel in den eynlitzen wyden (A. Clese Metzeler und Junker Hen Partenheymer); fünf Viertel her inwerters, off den Floreweg stoßend, inwenig der Leymgroben (A. Hen Scheyden und Herr Jacob Becker); 1/2 Morgen an dem Rußenberge (A. Claiß Bosse und Clais Lidderbach). Ablösung jeweils vor Georgi gestattet
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.