Der kurfürstlich-sächsische Kammerherr, Hofrat, Justizrat und Appellationsrat Johann David, dann Enst und Georg Friedrich, allerseits Brüder von Oppel, gegen Johann Georg von Oppel zu Wellerswalde wegen der Vollziehung des Vergleichs zu den auf sie fallenden Lehnsquanti ihres Bruders Heinrich Gottfried von Oppel (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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