Der Offizial zu Utrecht erklärt die genannten Geistlichen im Land ’s-Heerenberg, die das Interdikt und seine Mandate nicht beachtet haben, für exkommuniziert und irregulär. Notar: Wilhelm Buser alias Byndorp. Original, Pergament, Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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