Abschrift der Kaufverschreibung über das Amt Crottendorf, welches Kurfürst August 1559 nebst den oberwaldischen crottendorfischen Wäldern und Gehölzen, Jagden, Städten, Dörfern, Zinsen, Fronen, Diensten und anderen Herrlichkeiten den Gebrüdern Hugo und Wolff von Schönburg für 146000 Gulden erblich überlassen

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Sächsisches Staatsarchiv
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