Kassen- und Rechnungswesen
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 30/16 T 5 Nr. 142
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 30/16 T 5 Amtsgericht Riedlingen: Generalakten
Amtsgericht Riedlingen: Generalakten >> Finanzwesen >> Kassen- und Rechnungswesen
1925-1930
Enthält u.a.: Kassenprüfung; Prüfungsbemerkungen; Amtsblatt für Württemberg; Rechnungsabschlüsse; Besoldung; Vergütung; Beseitigung der Pfennigbeträge; Umgestaltung Justizkassenwesen; Kassenüberleitungsordung; Geldverkehr- und geschäfte; Übergang zur Goldmarkrechnung; Einschränkung Staatsausgaben; Zahlungsmittel; Lebensversicherungsprämien; Rechnungsprüfung
Darin: Kassenprüfungen; Bestimmungen Kassenprüfungen; Besordungstabelle württembergische Staats- und Körperschaftsbeamte; Ausgaben Regierungsblatt für Württemberg; Merkblatt Abgabe zur Arbeitslohnhilfe; Kassenüberleitungsordnung für die Justizbehörden; Richtlinien Besoldung; Dienstanweisung Kosteneinziehung und -verrechnung; Zahlung der Dienst- und Besoldungsbezüge (Anweisungen und Muster); Einrichtung des Rechnungsamtes bei der Präsidialabteilung Oberlandesgericht Stuttgart (Anweisungen); Bestimmungen Bezirksrevisoren; Muster Kassenüberleitungsordnung; Überleitungsvorschriften Rechnungslegung der Reichsjustizbehörden; Amtsblatt Württembergisches Finanzministerium; Übergang zur Goldmarkrechnung (Bestimmungen und Muster); Rechnungsabschluß; Übersicht Beschäftigte; Kassenmangelentschädigungen (Muster); Ausführverordnung Staatsministerium zum Besoldungsgesetz; Bestimmungen und Tabellen Reichshilfe Personen öffentlicher Dienst und Zuschläge zur Einkommenssteuer der Ledigen
Darin: Kassenprüfungen; Bestimmungen Kassenprüfungen; Besordungstabelle württembergische Staats- und Körperschaftsbeamte; Ausgaben Regierungsblatt für Württemberg; Merkblatt Abgabe zur Arbeitslohnhilfe; Kassenüberleitungsordnung für die Justizbehörden; Richtlinien Besoldung; Dienstanweisung Kosteneinziehung und -verrechnung; Zahlung der Dienst- und Besoldungsbezüge (Anweisungen und Muster); Einrichtung des Rechnungsamtes bei der Präsidialabteilung Oberlandesgericht Stuttgart (Anweisungen); Bestimmungen Bezirksrevisoren; Muster Kassenüberleitungsordnung; Überleitungsvorschriften Rechnungslegung der Reichsjustizbehörden; Amtsblatt Württembergisches Finanzministerium; Übergang zur Goldmarkrechnung (Bestimmungen und Muster); Rechnungsabschluß; Übersicht Beschäftigte; Kassenmangelentschädigungen (Muster); Ausführverordnung Staatsministerium zum Besoldungsgesetz; Bestimmungen und Tabellen Reichshilfe Personen öffentlicher Dienst und Zuschläge zur Einkommenssteuer der Ledigen
Amtsgericht Riedlingen
1 Fasz.
Archivale
Arbeitslohnhilfe
Besoldung
Geldverkehr
Goldmark
Justizkassenwesen
Kassenprüfung
Kassenüberleitungsordnung
Lebensversicherungsprämien
Rechnungsabschluß
Rechnungsamt
Zahlungsmittel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
Hierarchie
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