Der römische König Rudolf bestätigt den Ausspruch des Reichstags zu Würzburg, daß das Kapitel B. M. zu Aachen sowie dort eingeführten Weingefällen altem Brauch gemäß verkaufen dürfe, ohne Akzise davon an die Stadt zu entrichten (sine requisitione et exactione assisie sen ungelti) unter dem Befehl an Schultheiß, Schöffen, Rat und Bürgerschaft zu Aachen das Kapitel in Ausübung dieses Rechts in keiner Weise zu behindern. Datum Herlipoli Kal. April regni nostri anno quarto decimo.