Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Winand Roede, Vikar der Kirche von Xanten, bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme den 5 Vikaren dieser Kirche, nämlich Derrick Moiner, Rektor des Luidger-Altars, Johann Steull, Vikar des Martin-Altars, Evert Graet, Vikar des Annen-Altars, und den 2 Ministranten, Winand selbst und Hermann Ouerhuiß, zugunsten ihrer Vikarien eine Erbjahrrente von einem oberländischen Rheinischen Gulden und 3 Ort desselben Guldens, also ein silberner Joachimstaler und ein Raderalbus, aus seinem Haus und Erbe in der Brückstraße zwischen der Stadtmauer und dem Haus des Johann Duyuen sowie aus allen seinen übrigen Gütern verkauft hat. Die Rente ist in Xanten am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach unter allen Bedingungen zu bezahlen, die dort für Erbrentenzahlung gelten. Winand hat auf die Rente wie nach Landrecht üblich zugunsten der 5 Vikare verzichtet, die darüber frei verfügen können, und ihnen Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist, und notfalls weitere Sicherheit zu leisten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1549 feria quarta Cuniberti.
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Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Winand Roede, Vikar der Kirche von Xanten, bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme den 5 Vikaren dieser Kirche, nämlich Derrick Moiner, Rektor des Luidger-Altars, Johann Steull, Vikar des Martin-Altars, Evert Graet, Vikar des Annen-Altars, und den 2 Ministranten, Winand selbst und Hermann Ouerhuiß, zugunsten ihrer Vikarien eine Erbjahrrente von einem oberländischen Rheinischen Gulden und 3 Ort desselben Guldens, also ein silberner Joachimstaler und ein Raderalbus, aus seinem Haus und Erbe in der Brückstraße zwischen der Stadtmauer und dem Haus des Johann Duyuen sowie aus allen seinen übrigen Gütern verkauft hat. Die Rente ist in Xanten am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach unter allen Bedingungen zu bezahlen, die dort für Erbrentenzahlung gelten. Winand hat auf die Rente wie nach Landrecht üblich zugunsten der 5 Vikare verzichtet, die darüber frei verfügen können, und ihnen Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist, und notfalls weitere Sicherheit zu leisten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1549 feria quarta Cuniberti.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.4. Vikarien >> Vikarie s. Crucis und Offizien der Lektoren der Evangelien und Episteln
1549 November 13
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: 16. Jh.
Überlieferungskommentar: 16. Jh.
Urkunde
Vikarie s. Crucis und Offizien der Lektoren der Evangelien und Episteln
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
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- 1.2.6.13.2. Viktorstift (Tektonik)
- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
- 1. Akten (Gliederung)
- 1.4. Vikarien (Gliederung)
- Vikarie s. Crucis und Offizien der Lektoren der Evangelien und Episteln (Archivale)