Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Winand Roede, Vikar der Kirche von Xanten, bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme den 5 Vikaren dieser Kirche, nämlich Derrick Moiner, Rektor des Luidger-Altars, Johann Steull, Vikar des Martin-Altars, Evert Graet, Vikar des Annen-Altars, und den 2 Ministranten, Winand selbst und Hermann Ouerhuiß, zugunsten ihrer Vikarien eine Erbjahrrente von einem oberländischen Rheinischen Gulden und 3 Ort desselben Guldens, also ein silberner Joachimstaler und ein Raderalbus, aus seinem Haus und Erbe in der Brückstraße zwischen der Stadtmauer und dem Haus des Johann Duyuen sowie aus allen seinen übrigen Gütern verkauft hat. Die Rente ist in Xanten am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach unter allen Bedingungen zu bezahlen, die dort für Erbrentenzahlung gelten. Winand hat auf die Rente wie nach Landrecht üblich zugunsten der 5 Vikare verzichtet, die darüber frei verfügen können, und ihnen Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist, und notfalls weitere Sicherheit zu leisten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1549 feria quarta Cuniberti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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