Haustrauungen, desgl. die für die zu diesem Behuf erteilten Dispensationen zu entrichtenden Gebühren und die Bestimmung darüber; ferner Generalverfügung vom 4.7.1826, dass Haustrauungen in öffentlichen Gasthäusern nicht stattfinden sollen, desgl. die im Rheinland und Westfalen übliche Gebehochzeit, Bd. 2

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