Bernhart Byhel von Aldingen zahlt als Strafgeld für einen Totschlag an Klaus Treysch von Boppenweiler zu Öffingen 10 fl an die edlen und festen Junker Werner v. Neuhausen zu Hofen und Ludwig v. Neuhausen zu Neuffen (Nyffen) als die Gerichts- und Grundherren zu Öffingen, auf deren Fürbitte er auch der peinlichen Anklage und Rechtfertigung enthoben worden war