Jörg Schuchmacher und Zell Hans, beide B. zu Kirchheim u.T., wegen Betrugs bei der Holzausgabe zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, sich jederzeit sowohl dem Fürsten und dessen Amtsleuten als auch dem Gericht und Rat der Stadt Kirchheim wegen etwaiger Ansprüche zu stellen, den ergehenden Richterspruch anzunehmen und ihm Genüge zu leisten, ferner daß jeder von ihnen sich mit 100 Gulden verbürge und daß sie in Zukunft wie fromme Biedermänner leben, versprechen dies alles zu halten, und schwören U.. Sie stellen ferner 4 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung dieser U. auf Anforderung der Herrschaft bzw. eines Vogts zu Kirchheim mit 200 fl verfallen zu sein. Bürgen: Bastian Mercklin und Hans Hailin, des Jörg Schumachers Sohn und Tochtermann, sowie Zell Jörg und Contz Allgower, des Zell Hans Sohn und Tochtermann

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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