Notar Bernhard Wiechmann bezeugt am 25. September 1637, dass die Metelener Kirchspielseingesessenen Hermann Hambrügge, Hermann Loypenhaus, Friedrich Haselmann und die Meiersche zu Heddering anstelle Ihres Ehemanns angaben, nachdem von Hermann Hoyer, hochfürstlicher Rittmeistercapitain und Pfennigmeister, eine Kirchspielsschatzung assigniert worden sei, dass sie im Namen sämtlicher Kirchspielsleute zu Metelen vom Bürger Georg Berteling aus Rheine ein Kapital in Höhe von 100 Reichstaler aufgenommen haben und dafür eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler bis zur Loskündigung entrichten müssen. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Zeugen: Adrian von Laer (Rentmeister) und Eberhard Teneking. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers. Abschrift eines Notariatsinstruments vom 16. Oktober 1714 (fälschlich 1614), in welchem Notar Cornelius Wedders bezeugt, dass vor ihm die Zeller Henrich Meyering, Hermann Stange, Gerd Robbers, Merten Gauxmann, Johann Haßelmann, Cord Johann Schulte Hedering, allesamt Eingesessene des Kirchspiels Metelen, erschienen und angaben, vom Kloster Niesing binnen Münster vor einigen Jahren zwei verschiedene Kapitalien aufgenommen zu haben, nämlich eines zu 100 Reichstaler und das andere zu 200 Reichstaler. Da die Eingesessenen des Kirchspiels Metelen diese Schuldverschreibungen nicht auffinden können, erbitten sie um Ausstellung einer Requisitionsschrift, um das eine Kapital in Höhe von 100 Reichstaler beim Kloster Niesing aufkündigen zu können. Abschrift eines Notaiatsinstruments vom 26. Oktober 1714, in dem Notar Henrich Böcke bezeugt, dass die zuvor erwähnten Zeugen das besagte Kapital in Höhe von 100 Reichstaler losgekündigt und dem Peter Pohlmann und der Mutter des Gotteshauses Niesing binnen Münster gütlich übertragen haben. Zeugen: Hermannsen Felts und Friedrich Christian Helmes. Clausula concernens vom 17. März 1715. Notar Werner Dam zu Rheine bezeugt am 6. Oktober 1648, dass vor ihm die Eheleute Matthias und Maria Riemer aus Rheine erschienen und angaben, dass sie für sich, ihre Erben oder Anerben einige Rekognitionsdokumente, darunter eine Schuldverschreibung über 100 Reichstaler auf das Kirchspiel Metelen sprechend zugunsten Gerhard Lohmer, von ihren Eltern vererbt bekommen haben. Da die Metelener Eingesessenen aufgrund der beschwerlichen Zeiten die Schuld nicht begleichen können, so hat der stift-münsterische Lizentmeister zu Rheine, Wessel Brauhausen, die Hauptsumme nebst Pension erlegt und dafür die Hauptschuldverschreibung zediert bekommen. Zeugen: Wilhelm von Lintelen und Henrich Sandmann. Unterschrift des Ausstellers