Jörgen im Röttgen macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm sowie seines Vaters Arnold Röttgen mit dem Gut und Hof im Rädtgen oder Röttgen samt dem Gut Sommerbeck im Kirchspiel Kettwig zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und L.udger Albert Lauten, Appellationskommissar und Sekretär des Abts. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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