Dekan und Kapitel der Wormser Kirche beurkunden, dass ihr langjähriger Streit mit Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen über Güter in Reilsheim, Waibstadt, Haßmersheim, Biberach und Duttenberg freundschaftlich verglichen worden sei: Stift Wimpfen verzichtet freiwillig auf sein Recht an den Hof in Duttenberg zugunsten des Domstifts; dagegen fällt ihm das Einkommen in Haßmersheim zu vorbehältlich des herkömmlich an Worms bezahlten Zinses. Das Einkommen in Waibstadt beziehen beide Stifter zu gleichen Teilen, je 6 Malter triplicis annone. In Biberach gehören die 4 Morgen Ackers dem Domstift, die Gült von 1 Malter Roggen dem Stift Wimpfen. Das Domstift verzichtet auf die Güter in Reilsheim unter Vorbehalt seines althergebrachten Zinses. Jede Möglichkeit des Streits über die genannten Güter soll damit beseitigt sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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