Dekan und Kapitel der Wormser Kirche beurkunden, dass ihr langjähriger Streit mit Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen über Güter in Reilsheim, Waibstadt, Haßmersheim, Biberach und Duttenberg freundschaftlich verglichen worden sei: Stift Wimpfen verzichtet freiwillig auf sein Recht an den Hof in Duttenberg zugunsten des Domstifts; dagegen fällt ihm das Einkommen in Haßmersheim zu vorbehältlich des herkömmlich an Worms bezahlten Zinses. Das Einkommen in Waibstadt beziehen beide Stifter zu gleichen Teilen, je 6 Malter triplicis annone. In Biberach gehören die 4 Morgen Ackers dem Domstift, die Gült von 1 Malter Roggen dem Stift Wimpfen. Das Domstift verzichtet auf die Güter in Reilsheim unter Vorbehalt seines althergebrachten Zinses. Jede Möglichkeit des Streits über die genannten Güter soll damit beseitigt sein.
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Dekan und Kapitel der Wormser Kirche beurkunden, dass ihr langjähriger Streit mit Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen über Güter in Reilsheim, Waibstadt, Haßmersheim, Biberach und Duttenberg freundschaftlich verglichen worden sei: Stift Wimpfen verzichtet freiwillig auf sein Recht an den Hof in Duttenberg zugunsten des Domstifts; dagegen fällt ihm das Einkommen in Haßmersheim zu vorbehältlich des herkömmlich an Worms bezahlten Zinses. Das Einkommen in Waibstadt beziehen beide Stifter zu gleichen Teilen, je 6 Malter triplicis annone. In Biberach gehören die 4 Morgen Ackers dem Domstift, die Gült von 1 Malter Roggen dem Stift Wimpfen. Das Domstift verzichtet auf die Güter in Reilsheim unter Vorbehalt seines althergebrachten Zinses. Jede Möglichkeit des Streits über die genannten Güter soll damit beseitigt sein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 136 Bü 8, 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 136 Wimpfen, Spital und Ritterstift
Wimpfen, Spital und Ritterstift >> Akten >> Wimpfen Stift >> Stift Wimpfen: Allgemeines und einzelne Orte
in vigilia annuntistionis beatae Mariä Virginis
Dokument
Lateinisch
Eingenommen Tgb. Nr. 4995/79, Bü-Gra 23. Januar 1980
Biberach : Heilbronn HN
Duttenberg : Bad Friedrichshall HN
Haßmersheim MOS
Reilsheim : Bammental HD
Waibstadt HD
Worms WO; Domstift
Stift Wimpfen: Allgemeines und einzelne Orte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:21 MEZ
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