Vereinbarung der Ritterschaft und Städte des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen, daß sie hinsichtlich der Anerkennung eines Landesherrn zu der Mehrzahl sich halten sollen. d. 3. May.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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