Johann Baptist Graf zum Bergh bekundet, dass vor Petrus Christiaan van Marle, Landdrost und Lehnsstatthalter (stadthouder van leenen) der Grafschaft Bergh und Drossart der Herrschaft Wisch, Herr zu Diepstege en‘t Loo, sowie den Lehnmannen Peter van Marle und Abraham de Both der Bevollmächtigter des Dominikanerkonvents zu Wesel Xaverius de Both mit dem Erbe und Gut ”die Groot-Wuste en Spraekenhorst“ mit allem Zubehör im Kirchspiel Hamminkeln (Haminckell), Boerschap Loedinchem im Fürstentum Kleve zu zutphenschem Lehnrecht belehnt worden ist, wie zuletzt Matthias Jansen am 2. Juni 1744 [vgl. Urk. 40] für den Konvent damit belehnt worden war. Ankündigung des berghischen Lehnssiegels (ab). Unterschrift des Lehnsschreibers Abraham de Both.
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Johann Baptist Graf zum Bergh bekundet, dass vor Petrus Christiaan van Marle, Landdrost und Lehnsstatthalter (stadthouder van leenen) der Grafschaft Bergh und Drossart der Herrschaft Wisch, Herr zu Diepstege en‘t Loo, sowie den Lehnmannen Peter van Marle und Abraham de Both der Bevollmächtigter des Dominikanerkonvents zu Wesel Xaverius de Both mit dem Erbe und Gut ”die Groot-Wuste en Spraekenhorst“ mit allem Zubehör im Kirchspiel Hamminkeln (Haminckell), Boerschap Loedinchem im Fürstentum Kleve zu zutphenschem Lehnrecht belehnt worden ist, wie zuletzt Matthias Jansen am 2. Juni 1744 [vgl. Urk. 40] für den Konvent damit belehnt worden war. Ankündigung des berghischen Lehnssiegels (ab). Unterschrift des Lehnsschreibers Abraham de Both.
AA 0547, 41
aus Akten. Nr. 4
AA 0547 Wesel, Dominikaner, Urkunden
Wesel, Dominikaner, Urkunden >> 1. Urkunden
1750 April 20
Pergament
Urkunde
Ausstellort: 's-Heerenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:49 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.10. Wesel (Tektonik)
- 1.2.6.10.1. Dominikaner (Tektonik)
- Wesel, Dominikaner, Urkunden AA 0547 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Johann Baptist Graf zum Bergh bekundet, dass vor Petrus Christiaan van Marle, Landdrost und Lehnsstatthalter (stadthouder van leenen) der Grafschaft Bergh und Drossart der Herrschaft Wisch, Herr zu Diepstege en‘t Loo, sowie den Lehnmannen Peter van Marle und Abraham de Both der Bevollmächtigter des Dominikanerkonvents zu Wesel Xaverius de Both mit dem Erbe und Gut ”die Groot-Wuste en Spraekenhorst“ mit allem Zubehör im Kirchspiel Hamminkeln (Haminckell), Boerschap Loedinchem im Fürstentum Kleve zu zutphenschem Lehnrecht belehnt worden ist, wie zuletzt Matthias Jansen am 2. Juni 1744 [vgl. Urk. 40] für den Konvent damit belehnt worden war. Ankündigung des berghischen Lehnssiegels (ab). Unterschrift des Lehnsschreibers Abraham de Both. (Archivale)