Klage auf Rückverweisung an den Schultheißen und die Schöffen von Kornelimünster als zuständige Instanz, da die Appellaten ihre Forderung über 300 Rtlr., die aus einer Obligation des Giel Esser für Anton Raes aus dem Jahr 1576 stammte, nicht vor dem Lehengericht hätte einklagen dürfen. Zunächst habe man versuchen müssen, die Schuld aus dem „gereiden Gut“ zu tilgen. 1640 bestätigte das RKGjedoch das Urteil der Vorinstanz.
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Klage auf Rückverweisung an den Schultheißen und die Schöffen von Kornelimünster als zuständige Instanz, da die Appellaten ihre Forderung über 300 Rtlr., die aus einer Obligation des Giel Esser für Anton Raes aus dem Jahr 1576 stammte, nicht vor dem Lehengericht hätte einklagen dürfen. Zunächst habe man versuchen müssen, die Schuld aus dem „gereiden Gut“ zu tilgen. 1640 bestätigte das RKGjedoch das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627, 1673 - E 665/1994
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1603 - 1641 (1576 - 1641)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben des Giel Esser, vertreten durch Dionis Becker, Forsbach, (Bekl.) Beklagter: Enkel des Leonhard Neuth, (Kl.: Arnold von Sauelsberg und Konsorten), Kornelimünster Prokuratoren (Kl.): Dr. Christopher Engelhart 1602 - Dr. Johann Friedrich Haug 1605 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Gödelman 1603 - Lic. Johann Schaumberger 1633 - Dr. Vinzenz König 1636 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Lehengericht zu Kornelimünster - 2. Mannrichter und rittermäßige Lehenleute Kornelimünster 1599 - 3. RKG 1603 - 1641 (1576 - 1641) Beweismittel: Vormundschaftsbestellung des Dionis Becker für die unmündigen Söhne des Jakob Brammart durch Schultheiß und Schöffen von Kornelimünster 1603 (Q 8). Nachricht des Abtes von Kornelimünster (Nicolaus) an Leonhard Neuth (Q 10) und Beglaubigung durch Schultheiß und Schöffen von Kornelimünster 1610 (Q 11). Obligation des Giel Esser 1576 (in Q 15 Littera C, nach Q 15, Q 17). Beschreibung: 3,5 cm, 83 Bl., lose; Q 1 - 23 außer Q 4* und 20*, 2 Beilagen. Am Ende eine Q 9 und eine Q 13 aus einem Prozeß Stadt Geseke ./. Stift Geseke (Secundae Appellationis) 1602/03, gehören vermutlich in das Staatsarchiv Münster, RKG Staatsarchiv Münster 2243 (G 373/1240).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:42 MESZ