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Beleihungen der Gebrüder Hans Philipp, Hans Friedrich und Hans Wilhelm von seebach mit dem väterlichen Gut zu Flarchheim, das Rostische genannt, sowohl die deren Vettern von Seebach daran bekennete Mitbelehnschaft
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Beleihungen der Gebrüder Hans Philipp, Hans Friedrich und Hans Wilhelm von seebach mit dem väterlichen Gut zu Flarchheim, das Rostische genannt, sowohl die deren Vettern von Seebach daran bekennete Mitbelehnschaft
A 35 (Benutzungsort: Wernigerode) Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt
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