Metz Leym zu Niederlahnstein beurkundet, dass ihre Enkelin Manheng beim Eintritt in das Kloster Oberwerth diesem ein Grundstück neben der Besitzung des Junkers Frank von Kronberg und benannte Ländereien zu Niederlahnstein zugeeignet hat, und dass auch deren Anteil am Erbe, welches sie (Metz) hinterlassen werde, an das Kloster fallen soll, falls Gretgen nicht eher mit Tod abginge.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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