Die Besoldungen der deutschen Schullehrer. Fürsorge durch die Gemeinden. Herstellung der neuen Schulfassionen. Interkalarien erledigter Schuldienste. Vollzug des Schulbedarfsgesetzes vom 10.11.1861 und des Art. 157 der diesrheinischen Gemeindeordnung. Vollzug des Gesetzes vom 28.07.1902 (Bd. 4)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv