Verordnung gegen den Mißbrauch der sogenannten spanischen Scheine zur Getreideausfuhr: Getreidelieferungen unter Vorzeigen spanischer Scheine sollen nur noch passieren dürfen, wenn sie nach Jülich-Berg geliefert werden, Düsseldorf, 1790 März 23

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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