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Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms
I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie
Kaspar Will a...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1819 Januar 19
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda den neunzehnten Jänner eintausend achthundert neunzehn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie Kaspar Will aus Opperz auf dessen Bitten zwei Grundstücke auf der Wüstung Grahlinde, deren Lagen und Größen im Folgenden genau beschrieben werden, zu folgenden Bedingungen überlassen hat: 1. Kaspar hat die Grundstücke als dauerhaftes Eigentum in Erbpacht erhalten. 2. Kaspar hat dafür binnen vier Wochen einen Erbschilling in Höhe von 30 Gulden und 24 Kreuzern zu zahlen. Außerdem hat er jährlich an das Rentamt in Neuhof je ein Maß und zehn Köpfchen Roggen als Getreidezins und die anteilige Grundsteuer zu bezahlen. Für die Entrichtung der Erbzinsen besteht eine dreijährige Befreiung; sie sind erstmals an Martini [November 11] 1821 zu zahlen. Die Grundsteuer ist hingegen ab 1819 Januar 1 zu zahlen; eine Veränderung der Grundsteuerhöhe ist zu akzeptieren. 3. Die Grundstücke sind der landesüblichen Lehnsobservanz unterworfen und müssen von Fall zu Fall rekognosziert werden. Die Urkunde ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung [großes kurfürstliches Regierungssiegel]. Handlungsort: Fulda. - Es wird bekundet, dass die vorliegende Urkunde 1819 März 1819 (Neuhof am 8ten Maerz 1819) dem Kaspar Will durch den Vertreter des kurfürstlichen Rentamts vorgelesen worden ist, er sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt und diesen mit seiner Unterschrift bestätigt hat. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (von Meyerfeld / regierungspräsident / Kaspar Will / vidit Koenig / die unterschrift bewahrheitet / Franz [?] Ler [?] manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliche Regierung Fulda
Köpfchen ist ein spezielles Maß für Saatgut.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.