Die Regulierung der Irrungen, so sich wegen der sowohl von dem brandenburgischen Amt Zossen an den bei dem Grafen Solms baruthischen Gut Zesch in dem Markgraftum Niederlausitz befindlichen See, der große Mogelin [Großer Möggelinsee] genannt, als auch von dem Amt Teupitz an ein zur Herrschaft Baruth gehöriges Stück Holz, der Haderwinkel genannt, formierte Ansprüche, ereignet, Bd. 2

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Sächsisches Staatsarchiv
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