Franz Wellier und Ehefrau zu Grünstadt ./. Lippische Regierungskanzlei und Hauptmann Heinrich Karl von Westphalen zu Freismmissen, sowie den lippischen Drosten zu Horn wegen 1. Abwicklung der Bezahlung einer Wechselschuld; 2. Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils in Sachen von Westphalen wegen Wechselforderung

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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