Herzog Johann von Kleve, Graf von der Mark, bekundet: Die Kirchengift der Kirchspielskirche von Weeze und die Küsterei dort gehörten von alters her seinen Vorfahren und ihm. Die Nachbarn zu Kevelaer und Keylar, die bislang zum Kirchspiel Weeze gehörten, haben ihm angezeigt, dass ihnen die Kirchspielskirche in Weeze sehr weit entfernt liegt und besonders zur Winterzeit schwierig zu erreichen ist und dass die Kranken und Kleinkinder die Sakramente nicht empfangen könnten. Sie haben ihm gebeten, zuzustimmen, dass man die Kapellen und Dörfer zu Kevelaer und Keylar mit dem Hof zu Eyndwick zu einem eigenen Kirchspiel macht und vom Kirchspiel Weeze trennt. Die Zustimmung der geistlichen Prälaten vorausgesetzt, stimmt er dem hiermit zu unter der Bedingung, dass das Patronat der neuen Kirchspielskirche und auch die neue Küsterei den Herzögen von Kleve gewahrt bleiben ebenso wie dieselben Rechte in Weeze. Falls der jetzige Pastor oder Küster in Weeze die Abtrennung nicht billigt, soll er einen neuen Pastor oder Küster erst präsentieren, wenn dieser die Abtrennung zuvor gebilligt hat. - Er kündigt sein unten aufgedrücktes Siegel an. Geg. 1465 op onser liever vrouwen avent annunciacionis.
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Herzog Johann von Kleve, Graf von der Mark, bekundet: Die Kirchengift der Kirchspielskirche von Weeze und die Küsterei dort gehörten von alters her seinen Vorfahren und ihm. Die Nachbarn zu Kevelaer und Keylar, die bislang zum Kirchspiel Weeze gehörten, haben ihm angezeigt, dass ihnen die Kirchspielskirche in Weeze sehr weit entfernt liegt und besonders zur Winterzeit schwierig zu erreichen ist und dass die Kranken und Kleinkinder die Sakramente nicht empfangen könnten. Sie haben ihm gebeten, zuzustimmen, dass man die Kapellen und Dörfer zu Kevelaer und Keylar mit dem Hof zu Eyndwick zu einem eigenen Kirchspiel macht und vom Kirchspiel Weeze trennt. Die Zustimmung der geistlichen Prälaten vorausgesetzt, stimmt er dem hiermit zu unter der Bedingung, dass das Patronat der neuen Kirchspielskirche und auch die neue Küsterei den Herzögen von Kleve gewahrt bleiben ebenso wie dieselben Rechte in Weeze. Falls der jetzige Pastor oder Küster in Weeze die Abtrennung nicht billigt, soll er einen neuen Pastor oder Küster erst präsentieren, wenn dieser die Abtrennung zuvor gebilligt hat. - Er kündigt sein unten aufgedrücktes Siegel an. Geg. 1465 op onser liever vrouwen avent annunciacionis.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.5. Besitzungen und Rechte >> 1.5.7. Pastorate und Kapellen >> Abtrennung der Kapellen in Kevelaer und Keylar von der Pfarrkirche Weeze und Erhebung der Kapelle in Kevelaer zur Filialpfarrkirche
1465 März 24
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: 15. Jh.
Überlieferungskommentar: 15. Jh.
Urkunde
Abtrennung der Kapellen in Kevelaer und Keylar von der Pfarrkirche Weeze und Erhebung der Kapelle in Kevelaer zur Filialpfarrkirche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:41 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.13. Xanten (Tektonik)
- 1.2.6.13.2. Viktorstift (Tektonik)
- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
- 1. Akten (Gliederung)
- 1.5. Besitzungen und Rechte (Gliederung)
- 1.5.7. Pastorate und Kapellen (Gliederung)
- Abtrennung der Kapellen in Kevelaer und Keylar von der Pfarrkirche Weeze und Erhebung der Kapelle in Kevelaer zur Filialpfarrkirche (Archivale)