Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz regelt das weitere Verfahren im Streit zwischen den Brüdern Ritter Otto und Melchior von Hirschhorn einerseits sowie Hans von Zwingenberg andererseits wegen ihrer wechselseitigen Forderungen. Er nennt dafür verschiedene Fristen zum gegenseitigen Austausch von Forderungen, Antworten und weiteren Schriftstücken. Bis zum 30.8.1473 (montag nach sant Johans tag decollacionis) sollen die Schriftstücke in der Kanzlei zu Heidelberg eintreffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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