Domdechant und -kapitel zu Münster bekunden, daß Lubertus de Rodenberghe und Johannes de Bachem, verstorbene Domherrn zu Münster, Testamentsvollstrecker des Godfridi de Ludinghusen junioris, ebenfalls verstorbenen Domherren zu Münster, zur Memorie des Testators und seiner Eltern einen neuen Altar im Dom zur Ehre Gottes und der Hlg. Hubertus, Wilhelmus conf. und Gertrudis virg. errichtet haben. Als Einkünfte des Altars dienen 5 Mark aus der Domburse, 4 Mark de fermento in Warendorf (Warendorpe) "gruet" genannt (= confectio specierum), 4 Mark aus Land des Johannis Cleyhorst im Kirchspiel St. Mauritz, 18 Solidi aus Gütern im Kirchspiel Nordkirchen (Nortkerken), nämlich Thylemannus to Weyscher, Bernhardus ton Kortendike und Buschmans, 18 Solidi aus Äckern bei Warendorf. Das Domkapitel genehmigt die Stiftung. Falls der Altar innerhalb Jahresfrist nicht von einem Priester besetzt wird, soll ein Domherr oder -vikar die Verwaltung übernehmen; die Einkünftew sollen dann zur Hälfte der Domfabrik, zur Hälfte der Verbesserung des Altars zufließen. Siegelankündigung des Domkapitels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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