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Der in der Stadt Duisburg in Erbpacht auszutuende Stadtgraben, desgl. daß den Stadtportiers, die diese Graben als ein Stück ihres Gehalts genießen, ein gewisses aus den Annos Canone ad dies Vitae gegeben werden solle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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