Heinrich Cluder, Priester, bekundet, daß er mit Einwilligung des Klosters Haina von den Habirgurben einen dem Kloster zinspflichtigen Baumgarten z...
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Urk. 26, 983
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1400-1424
1407 August 30
Ausf., dt., Perg., aufgeklebt. - Beide RundSg. anh. 1. Heinrichs, 2,6 cm, in einem Kessel sitzender Heiliger mit spitzer Mütze und erhobenen Händen (wohl Vitus), U.: s' · heynricv-s · clvder; 2. Johanns, 2,4 cm, Schild mit Kelch, U.: s' iohannis · crummen · pbri · .
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1407, ipso die Felicis et Adaucti.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Cluder, Priester, bekundet, daß er mit Einwilligung des Klosters Haina von den Habirgurben einen dem Kloster zinspflichtigen Baumgarten zu Lendorf (-torff) erkauft hat, den ihr Vater gepflanzt hatte. Er und seine Erben sollen davon den herkömmlichen Zins von 1 Zehnthahn zu Michaelis, 3 Schilling zu Martini und 1 Fastnachtshuhn auf Fastabend entrichten, widrigenfalls das Kloster den Garten einziehen kann.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller und der Priester Johann Kromme.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 890, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Cluder, Priester, bekundet, daß er mit Einwilligung des Klosters Haina von den Habirgurben einen dem Kloster zinspflichtigen Baumgarten zu Lendorf (-torff) erkauft hat, den ihr Vater gepflanzt hatte. Er und seine Erben sollen davon den herkömmlichen Zins von 1 Zehnthahn zu Michaelis, 3 Schilling zu Martini und 1 Fastnachtshuhn auf Fastabend entrichten, widrigenfalls das Kloster den Garten einziehen kann.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller und der Priester Johann Kromme.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 890, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ