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Lampertheim: In einem Streit zwischen der Kirche St. Andreas zu Worms und dem Zisterzienser-Nonnenkloster Nonnenmünster außerhalb von Worms über d...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 11 Orte, Buchstabe L >> 11.2 Lampertheim
1287 April 17
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: fer. s. p. dom. quasimodogenisi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lampertheim: In einem Streit zwischen der Kirche St. Andreas zu Worms und dem Zisterzienser-Nonnenkloster Nonnenmünster außerhalb von Worms über den Heuzehnten einiger Wiesen in der Pfarrei Lampertheim werden der Scholasticus von St. Peter, der Kanonikus zu St. Johann in Mainz, Magister Gozzo und Magister Bernhelmus, Vogt zu Mainz, zu Schiedsrichtern erwählt. Wenn sie keinen gemeinsamen Schiedsspruch erzielen können, soll der Spruch von zweien von ihnen gelten. Wenn sie den Streit bis Donnerstag vor Himmelfahrt (1287-05-08) nicht schlichten können, soll ihre Schiedsgewalt erlöschen. Die Parteien wollen sich dem Spruch unterwerfen, bei 20 Mark Strafe, die der ungehorsame Teil dem gehorsamen zu zahlen hat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.