Klage (vor dem Stadtrichter) des Herman Picker, Sohn des Kerstien Picker, ./. Seinen Stiefvater M. Berndt Vorschepol. Kläger verlangt 20 Rthl., die ihm der Beklagte bei einem Vergleich über seine Abfindung versprochen haben soll.
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B-Acta jud, 387
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
(1556) 1578-1581
Darin: Anlage: 26.7. 1556 (am Tage Anne virginis) Vor dem Offizial schichtet Kirstien Picker mit seinen Kindern Hermann und Trineken aus seiner Ehe mit der + Gertrud. Vormünder der Kinder sind Ratsherren Berndt von Osen, Herman Werneke und Tonies Smithenneke. Den Kindern fällt zu das Elternhaus auf der Hörsterstraße zwischen Häusern der Witwe Hinrich Sternberch und des + Johan von Osen und ein Rentbrief auf die Witwe Lübbert Travelman.
Enthält: Über den Vergleich wird Beweis erhoben. Durch den Gerichtsschreiber Bernard Timmerscheidt als Kommissar des Stadtrichters werden i.J. 1579 als Zeugen vernommen: 1.Taschenmacher Christoffer Krechter, 50 J. alt; 2. Konrad von der Wick, 42 J. alt; 3. Johan Volker, 46 J. alt. Durch den Notar Franz Holter als Kommissar des Offizials wird vernommen Lic. Everwin Droste, Dechant an Martini, 40 J. alt. Der Vater des Klägers war mehrmals verheiratet, Halbbrüder des Klägers waren + Hans Picker in Lübeck und Hinrich Picker. Erwähnt werden Berndt tor Stege, Jakob Vlöge.
Enthält: Über den Vergleich wird Beweis erhoben. Durch den Gerichtsschreiber Bernard Timmerscheidt als Kommissar des Stadtrichters werden i.J. 1579 als Zeugen vernommen: 1.Taschenmacher Christoffer Krechter, 50 J. alt; 2. Konrad von der Wick, 42 J. alt; 3. Johan Volker, 46 J. alt. Durch den Notar Franz Holter als Kommissar des Offizials wird vernommen Lic. Everwin Droste, Dechant an Martini, 40 J. alt. Der Vater des Klägers war mehrmals verheiratet, Halbbrüder des Klägers waren + Hans Picker in Lübeck und Hinrich Picker. Erwähnt werden Berndt tor Stege, Jakob Vlöge.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:44 MEZ