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Friedrich [I.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, bestätigt, dass Ritter Ludolf von Ebeleben (Ebeleiben) und dessen Bruder Ludolf in seiner Gegenwart auf Vermittlung der Herren von Salza das Dorf Billeben (Bylleiben) von Abt und Konvent des Klosters Volkenroda (Volkolderode) gekauft haben, und legt die Modalitäten für die Zahlung der Kaufsumme fest. Danach sollen die Käufer bis spätestens zum bevorstehenden Pfingstfest in Erfurt eine Teilzahlung von 100 Mark Nordhäuser Silbers Erfurter Währung (ponderis Erfordensis) leisten und binnen zwei Wochen nach Pfingsten Schulden des Klosters in Höhe von 200 Mark bei dessen Gläubigern in Erfurt und Mühlhausen ablösen. Diese zweite Teilsumme wird je zur Hälfte am kommenden Walpurgistag und am darauffolgenden Michaelstag fällig. Das Kloster Volkenroda, dem Billeben zuvor aus dem Erbe [Albrechts von Ebeleben], des Vaters der Käufer, zugefallen war, wird von allen Verpflichtungen befreit, die es aufgrund dessen Testaments aus den Einkünften des Dorfes zu erfüllen hatte. Die Käufer erwirken binnen vierzehn nach Pfingsten die Zustimmung ihrer Brüder und Schwestern zu diesem Geschäft und versprechen, das Kloster in seinen Rechten am genannten Dorf nicht zu beeinträchtigen, falls sie die vereinbarten Leistungen nicht fristgerecht erbringen. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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