Horenbogo erlaubt mit Zustimmung seines Herrn, des Edlen [Kraft] von Hohenlohe (de licentia et voluntate domini mei [Nachtrag: Craftonis] nobilis de Hohenloch) und in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau dem Deutschen Haus in Mergentheim gegen eine Abgabe in genannter Höhe durch seine Güter eine Wasserleitung anzulegen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...