Horenbogo erlaubt mit Zustimmung seines Herrn, des Edlen [Kraft] von Hohenlohe (de licentia et voluntate domini mei [Nachtrag: Craftonis] nobilis de Hohenloch) und in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau dem Deutschen Haus in Mergentheim gegen eine Abgabe in genannter Höhe durch seine Güter eine Wasserleitung anzulegen.