Kapital- und Zinsrechnungen über die von der von Menzingenschen Obligation noch herausgekommen, zum Depurationsfond gehörigen und unterm 11. März 1787 der Rentei teils bar, teils durch Überweisung übergebenen 11.366 Gulden, welche nach der umterm 9. Hornung 1787 erlassenen kaiserlichen Kommissionssignatur ausgeliehen und zu Kapital angelegt worden, ferner die von dem Baron von Gölerschen Erben zu Ravensburg verglichenermaßen unterm 1. Juli 1790 erhaltenen ebenfalls zum Depurationsfond gehörigen 800 Gulden, die gleichermaßen ausgeliehen und zu Kapital angelegt worden, durch den Rechner Karl Wilhelm Öttinger

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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