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Ottmar Kröck zu Gaylnhofen, Gerichtsmann der Söhne des Reichserbtruchsessen Georg zu Waldburg, Landvogt in Ober- und Niederschwaben und des Landesvogtgerichts in und um Altdorf, entscheidet in einem Streit zwischen dem Dorf Gwigg als Kläger und den Gemeinden Ankenreute und Abetsweiler wegen Trieb und Tratt, dass die von Gwigg vorgelegten Pergamentbriefe (inseriert) von 1444 Aug. 31 (Urteilsbrief des Hans Gräter, Stadtammanns zu Waldsee) und 1448 Juli 8 (Urteil des Bruders Jos Seemayer, Zehnter des Gotteshauses, Weingarten). In Kraft bleiben sollen, die von Ankenreute und Abetsweiler also nur bis zum Pfennigbach in die Tränke treiben dürfen und nicht weiter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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