Ysbrant Ingenhove (inghen Hoeue) und seine Ehefrau Yrmken sowie Arnt Kreyenvenger und seine Ehefrau Alet bekunden, dass sie sich mit den Gebrüdern Aleff und Johann Ingenhove, ihren Neffen und Schwägern, unter Vermittlung durch Johann von Vonderen und Friedrich von Pelden gen. Clout (Clute) wegen ihrer Ansprüche verglichen haben, die sie auf die Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Bruders und Schwagers Johann Ingenhove erhoben haben, der seine Neffen Aleff und Johann zu seinen Erben eingesetzt hat. Auch sind beide Parteien wegen aller sonstigen Streitfragen einig geworden. Dafür haben ihnen die Gebrüder Aleff und Johann ihren Bend zu Winkelhausen und einen halben Morgen Artland upgen Oetvelde erblich übertragen. Auch ist vereinbart, dass ein Drittel aller Schuldforderungen ihres Bruders und Schwagers ihnen zufallen soll. Sie verzichten hiermit auf ihre Ansprüche auf das Erbe des verstorbenen Johanns zugunsten ihrer Neffen Aleff und Johann. - Ysbrant und Arnt kündigen ihre Siegel an, die ihre Ehefrauen hierzu gebrauchen. Siegelbitte aller Aussteller an die Vermittler. Diese bestätigen die Mitbesiegelung

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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