Henricus Julius Strubius erklärt, daß, nachdem der Hochwürdige Herr
Hugo, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte zu Werden und Helmonstetten, mit der
Pfarre S. Stephani in Helmstedt als patronus u. collator derselben Ihn nach
dem Tode des letzten Pfarrers, Laurentius Scheyrlin versehen, u. Ihm darüber
das gebührliche Collations- u. Investitur-Document (Nr. 180) mitgetheilt
habe, Er gelobe u. verspreche, den Ihm anbefohlenen Pfarrdienst so zu
vertreten, wie Er es vor Gott u. Seiner Obrigkeit werde verantworten können;
auch dem Abt, sowie dem Propst u. den zugeordneten Conventualen des Klosters
S. Ludgeri vor Helmstedt, gegenüber sich unverweislich in gebührender
Achtung, Liebe und Freundschaft zu verhalten, und die Pfarre ohne des Abts
ausdrückliche Genehmigung nicht zu verlassen, zu resigniren oder sonst davon
abzuziehen. - Gegeben im Jair unsers Herren 1619 ahm 15 dero Monatz
Januarii. - (Mit des Ausstellers Unterschrift u. angehängtem
Siegel.)