Die Äbtissin Gertrud und der Konvent in Metelen bekunden, der Priester Johannes, Kaplan der Heiligen Jungfrau an ihrem Ort, beziehe aus ihrem Speicher jährlich vier Molt Roggen und Malz nach dem Maß, das auf Deutsch ”spikermate“ genannt wird. Aus diesen Einkünften könne er seinen Unterhalt nicht bestreiten. Um seine Präbende zu vermehren, übertragen Äbtissin und Konvent ihm 2 Äcker, die einen Molt Gerstensaat mittleren Maßes umfassen. Diese soll er auf Lebenszeit besitzen. Gegenüber seinem Nachfolger wollen die Ausstellerinnen keine Verpflichtung übernehmen. Siegelankündigung von Äbtissin und Konvent. Geschehen 1282 Sept 10. crastino Gorgonii Zeugen: Lambert, Pfarrer in Metelen; Hermann, Pfarrer in Welbergen (Welleberg); Godefried, Priester von St. Vitus; Heinrich von Stokhem und Thethard, beide Laien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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