Bekundung der Rechte und Gewohnheiten des Marienstifts durch die Erkelenzer Schöffen
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E1 A 15a
Vorl. Nr.: 18
15a
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
8. April 1423
Enthält: Dechant und Kapitel des Marienstifts zu Aachen bekunden, daß die Schöffen zu Erkelenz, die dem Kapitel schwören müssen, alle Rechte und Gewohnheiten des Stifts vor ihrer Gerichtsbank zu halten und zu bewahren, vor allem auch alle Schenkungen und Veräußerungen, die vor dem vom Propst ihres Stifts in Erkelenz eingesetzten Schultheiß stattfinden, dann die Kirchenzehnten, Zinse, Pächte und Jahresrenten jeglicher Art, allein und ausschließlich über die Güter des Stifts im ganzen Amt Erkelenz richten und die Rechte des Stifts bewahren sollen, keineswegs aber andere Schöffen dazu berechtigt sind.
Archivale
Aussteller: Siegler: das Stift. – Monatstag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:31 MEZ