Die Erben der Anna Maria und Euphrasina von Schönau gegen die Klöster Weißenau und Mönchsroth wegen Forderung aus einem Gültverkauf des Kaisers Maximilian II. (Bei diesem Gültverkauf um 6000 Gulden aus dem Jahre 1575 waren die jährlichen Leistungen von 300 Gulden auf das Vitztumsamt des Herzogtums Österreich ob der Enns und die Einkünfte der Klöster Weißenau und Mönchsroth gelegt worden)