Katasteramt Uelzen (vor 1945) (Bestand)
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NLA HA, Hann. 129 Uelzen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.5 Steuer-, Zoll- und Katasterverwaltung >> 1.12.5.2 Untere Provinzialbehörden >> 1.12.5.2.2 Katasterämter
1869-1955
Enthält: u.a. Flurbücher, Güterauszüge, Gebäudesteuerrollen
Geschichte des Bestandsbildners: Die in den Beständen der Katasterämter vorliegenden Katasterbücher bilden das in der Provinz Hannover in den Jahren 1868 bis 1875 entstandene und ab 1876 fortgeführte preußische Grundsteuerkataster. Ältere Unterlagen aus hannoverscher Zeit befinden sich in den Beständen Hann. 142 (Gebäudesteuerrollen) und Hann. 143 (Grundsteuermutterrollen) sowie in der Bestandsgruppe Hann. 74 (Ämter).
Weitere Ausführungen zur Geschichte der Katasterverwaltung vgl. Beständeübersicht Bd. 3, Teil 2,1, S. 578 ff.
Stand: Dezember 1989
Zusätzliche Erläuterungen
Geschichte des Bestandsbildners: Im (Original/Ur)Flurbuch sind alle einer Gemarkung gehörenden Flurstücke (= Parzellen), gegliedert nach den einzelnen Fluren, aufgeführt (topographisch geordnetes Verzeichnis).
Zu dem Flurstück sind angegebene: Flurnummer, Flurstücksnummer, Artikelnummer der Mutterrolle, Grundbuchnummer, Eigentümer, Lagebezeichnung, Flächeninhalt und Reinertrag, Kulturart (Acker, Garten, Wiese, Weide, Holzung, Wasserstück, Oedland) und Bodenklasse (= Bonität).
In der Regel ist dem (Original/Ur)Flurbuch eine summarische Übersicht der Mutterrollenartikel der ein Artikelverzeichnis (= Eigentümerverzeichnis) vorgeheftet; seltener sind diese selbständig gebunden. Die summarische Übersicht bzw. das Artikelverzeichnis führt die Grundstückseigentümer einer Gemarkung nach der Reihenfolge der Artikelnummer der Mutterrolle auf.
Durch die Flurnummer (= Kartenblattnummer) und die Flurstücksnummer (= Parzellennummer) ist die Verzahnung sowohl mit den Katasterur- und -reinkarten als auch mit den Stückvermessungshandrissen und Einschätzungskupons gegeben. Bei der Benutzung letzterer ist zu beachten, dass - gegebenenfalls - die korrigierten Kartenblattnummern gelten.
In der Mutterrolle (= Liegenschaftsbuch) sind sämtliche Grundstücke, die ein Eigentümer in einer Gemarkung besitzt, unter einer fortlaufenden Artikelnummer aufgeführt (nach Eigennamen geordnetes Verzeichnis).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gemarkungsakten enthalten die Schriftstücke, die die Aufnahme, Kartierung und Flächeninhaltsberechnung der Grundstücke einer Gemarkung betreffen. Ferner beinhalten sie die Verhandlungen über die Einschätzung, über die Berichtigung (= Fortschreibung) der Grundsteueranlangen und über die Prüfung und Erledigung der Reklamationen, die gegen die Veranlagungsergebnisse eingelegt werden konnten.
Der Güterauszug weist die im Flurbuch unter dem Namen eines Eigentümers aufgeführten Grundstücke nach. Der Auszug wurde dem Eigentümer durch den Gemeindevorstand zur Anerkennung oder Reklamation der Veranlagungsergebnisse zugestellt. Geordnet sind die Güterauszüge nach der Artikelnummer der Mutterrolle.
Alphabetische Namensverzeichnisse weisen die in der Mutterrolle genannten Eigentümer nach.
Gebäudesteuerrollen sind Verzeichnisse der Gebäude sowie der zugehörigen Hofräume und Hausgärten einer Gemarkung nach laufender Nummer (nicht unbedingt identisch mit der Häusernummer!).
Weitere Angaben: Art der Besitzung (z.B. Kötnerstelle) oder Straße, Platz, Hausnummer, Grundbuchnummer, Eigentümer, Artikelnummer der Mutterrolle, Flur- und Flurstücksnummer, Flächeninhalt, Art der Gebäude, jährlicher Nutzwert, Jahressteuer.
Fortführungsrisse (= Feldbücher, Feldmanuale) beinhalten die bei örtlichen Fortführungsvermessungen und Grenzherstellungen ermittelten Maßzahlen und sonstige Angaben und dienen als Grundlage für die Berichtigung und Fortführung der Katasterkarte.
Abmarkungsniederschriften sind Protokolle, die über die Abmarkung von Grenzpunkten und über die Verhandlungen bei Abmarkungstermin geführt werden. Abmarkungen bedeutet die Festlegung der Grenzpunkte mit dauerhaften ober- und unterirdischen Grenzmalen, z. B. bei der Bildung von neuen Grundstücksgrenzen (Teilung).
Bestandsgeschichte: Die gesamten Katasterbestände wurden von Oktober 1987 bis März 1989 von Herrn Mengel und der Unterzeichnenden revidiert; das maschinenschriftliche Findbuch ist im Dezember 1989 von Frau Krügler neu geschrieben worden.
Stand: Dezember 1989
Der kleine Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden. Hierbei ist der Bestand fortlaufend neu durchnumeriert und revidiert worden.
Stand: August 2005
Bearbeiter: Schulte (1989)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2005)
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Geschichte des Bestandsbildners: Die in den Beständen der Katasterämter vorliegenden Katasterbücher bilden das in der Provinz Hannover in den Jahren 1868 bis 1875 entstandene und ab 1876 fortgeführte preußische Grundsteuerkataster. Ältere Unterlagen aus hannoverscher Zeit befinden sich in den Beständen Hann. 142 (Gebäudesteuerrollen) und Hann. 143 (Grundsteuermutterrollen) sowie in der Bestandsgruppe Hann. 74 (Ämter).
Weitere Ausführungen zur Geschichte der Katasterverwaltung vgl. Beständeübersicht Bd. 3, Teil 2,1, S. 578 ff.
Stand: Dezember 1989
Zusätzliche Erläuterungen
Geschichte des Bestandsbildners: Im (Original/Ur)Flurbuch sind alle einer Gemarkung gehörenden Flurstücke (= Parzellen), gegliedert nach den einzelnen Fluren, aufgeführt (topographisch geordnetes Verzeichnis).
Zu dem Flurstück sind angegebene: Flurnummer, Flurstücksnummer, Artikelnummer der Mutterrolle, Grundbuchnummer, Eigentümer, Lagebezeichnung, Flächeninhalt und Reinertrag, Kulturart (Acker, Garten, Wiese, Weide, Holzung, Wasserstück, Oedland) und Bodenklasse (= Bonität).
In der Regel ist dem (Original/Ur)Flurbuch eine summarische Übersicht der Mutterrollenartikel der ein Artikelverzeichnis (= Eigentümerverzeichnis) vorgeheftet; seltener sind diese selbständig gebunden. Die summarische Übersicht bzw. das Artikelverzeichnis führt die Grundstückseigentümer einer Gemarkung nach der Reihenfolge der Artikelnummer der Mutterrolle auf.
Durch die Flurnummer (= Kartenblattnummer) und die Flurstücksnummer (= Parzellennummer) ist die Verzahnung sowohl mit den Katasterur- und -reinkarten als auch mit den Stückvermessungshandrissen und Einschätzungskupons gegeben. Bei der Benutzung letzterer ist zu beachten, dass - gegebenenfalls - die korrigierten Kartenblattnummern gelten.
In der Mutterrolle (= Liegenschaftsbuch) sind sämtliche Grundstücke, die ein Eigentümer in einer Gemarkung besitzt, unter einer fortlaufenden Artikelnummer aufgeführt (nach Eigennamen geordnetes Verzeichnis).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gemarkungsakten enthalten die Schriftstücke, die die Aufnahme, Kartierung und Flächeninhaltsberechnung der Grundstücke einer Gemarkung betreffen. Ferner beinhalten sie die Verhandlungen über die Einschätzung, über die Berichtigung (= Fortschreibung) der Grundsteueranlangen und über die Prüfung und Erledigung der Reklamationen, die gegen die Veranlagungsergebnisse eingelegt werden konnten.
Der Güterauszug weist die im Flurbuch unter dem Namen eines Eigentümers aufgeführten Grundstücke nach. Der Auszug wurde dem Eigentümer durch den Gemeindevorstand zur Anerkennung oder Reklamation der Veranlagungsergebnisse zugestellt. Geordnet sind die Güterauszüge nach der Artikelnummer der Mutterrolle.
Alphabetische Namensverzeichnisse weisen die in der Mutterrolle genannten Eigentümer nach.
Gebäudesteuerrollen sind Verzeichnisse der Gebäude sowie der zugehörigen Hofräume und Hausgärten einer Gemarkung nach laufender Nummer (nicht unbedingt identisch mit der Häusernummer!).
Weitere Angaben: Art der Besitzung (z.B. Kötnerstelle) oder Straße, Platz, Hausnummer, Grundbuchnummer, Eigentümer, Artikelnummer der Mutterrolle, Flur- und Flurstücksnummer, Flächeninhalt, Art der Gebäude, jährlicher Nutzwert, Jahressteuer.
Fortführungsrisse (= Feldbücher, Feldmanuale) beinhalten die bei örtlichen Fortführungsvermessungen und Grenzherstellungen ermittelten Maßzahlen und sonstige Angaben und dienen als Grundlage für die Berichtigung und Fortführung der Katasterkarte.
Abmarkungsniederschriften sind Protokolle, die über die Abmarkung von Grenzpunkten und über die Verhandlungen bei Abmarkungstermin geführt werden. Abmarkungen bedeutet die Festlegung der Grenzpunkte mit dauerhaften ober- und unterirdischen Grenzmalen, z. B. bei der Bildung von neuen Grundstücksgrenzen (Teilung).
Bestandsgeschichte: Die gesamten Katasterbestände wurden von Oktober 1987 bis März 1989 von Herrn Mengel und der Unterzeichnenden revidiert; das maschinenschriftliche Findbuch ist im Dezember 1989 von Frau Krügler neu geschrieben worden.
Stand: Dezember 1989
Der kleine Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden. Hierbei ist der Bestand fortlaufend neu durchnumeriert und revidiert worden.
Stand: August 2005
Bearbeiter: Schulte (1989)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2005)
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
581 Nrn.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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