Bernhard, Administrator der Kirche von Saintes (xanctonensis), päpstlicher Prothonotar etc., bestätigt dem Stift St. Zeno und seinem Propst Ludwig sowie allen seinen Nachfolgern das Recht eine Mitra, einen Hirtenstab, einen Ring sowie alle weiteren Pontifikalien zu tragen. Die Pröpste dürfen ab sofort in ihrem Seelsorgebereich nach der Messe den Segen erteilen, im Fall der Abwesenheit eines päpstlichen Legaten einen Ablass erlassen, u.a. kirchliche Paramente weihen und Novizen die niederen Weihen erteilen;. S: Bernhard, päpstlicher Prothonotar ad Alamaniam