Werden. -Max Ludwig Costerus bekundet, daß Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Forckenbeck im Hochstift Münster in den Kirchspielen Roxel und Albachten sowie mit dem Lehngut Weppelinck im Hochstift Münster im Kirchspiel Ottmarsbocholt belehnt hat. Er hat gehuldigt durch, seinen Bevollmächtigten Dr. iur. Friedrich Christian Greve, münsterischen Regierungsrat, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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