Dem Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg bezeugen Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Lübeck, dass ihre Mitbürger Johann von Lewarden und Klaus von Sottin den Peter Weidemann als ihren Prokuratoren bevollmächtigt zu haben, um ihre rückständige Forderung von dem Herzog oder seinem Zöllner zu empfangen und darüber zu quittieren. d.d. 1501 ame Sonnavende vor palmarum.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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