Revers des Georg und Hans Kaufmann gegenüber dem Kloster Bebenhausen um dessen Höfe zu Plieningen mit der Verpflichtung, ihr Erbgut innerhalb einer bestimmten Zeit, das heißt nach Ablauf (Verfluss) von 6 Jahren, zweihändig zu machen und später durch Auslosung oder Abfindung in eine Hand zu bringen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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