Besoldungen, Pensionen und Wartegelder der Befehlshaber zur Landesverteidigung über die Reiterei und Fußtruppen, Bewilligung von 3.500 Talern oder 4.000 Gulden hierfür durch die Landstände am 9. Mai 1730 und darauf erfolgte Mitteilungen an das Geheime Kriegsratskollegium