Vom badischen Bezirksamt Überlingen verlangte Ausfolge des dem Johann Georg Wechter aus Betzenweiler, Oberamt Riedlingen, welcher im Badischen puncto furti delinquiert und auf dem Transport zu Erstehung zweijähriger Zuchthausstrafe entwichen, gehörigen Vermögen, diesseitige Mitwirkung bei einer gegen einen diesseitigen Untertanen im Ausland erkannten Strafbestimmung (Note des Kriminaltribunals vom 9. Juni 1812)