Vom Besitzer des Guts Burgwerben, dem Oberaufseher Ferdinand Wilhelm von Funcke, wegen der Brückenmühle bei Weißenfels zum Nachteil seiner ihm zu Lehn gehenden Mühle und einem seinem Anführen nach anno 1614 ergangenen Decisio-Reskript entgegen beigelegten Zwangsrechts über 13 Dorfschaften getane Vorstellung und gebetene Verstattung rechtlichen Gehörs

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner