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Vertrag zwischen Herrn Markgraf Wilhelm Friedrich und Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg, die in puncto collectationis der in der Rothenburgischen Landwehr gelegenen und von Brandenburgischen Untertanen besitzenden eigenen Güter, dann der von Rothenburg und deren Klöstern und Spital-Zugehörigen, im Oberamt Uffenheim sesshaften Untertanen, Gült- und Lehenleuten, wie auch in Zoll- und Nachsteuer-Sachen entstandene Irrungen betreffend.

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Staatsarchiv Nürnberg
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