Der hessische Teil der Herrschaft und der Burg zu Itter [heute Dorfitter, Ortsteil der Gem. Vöhl, Lkr. Waldeck-Frankenberg] mit allem Zubehör an H...
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Urk. 14, 14588
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Wolffe von Gudenberg, Nr. 4
A I u, Wolff von Gudenberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wo-Wr >> Wolff von Gudenberg >> 1349-1499
1476 Oktober 19
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der hessische Teil der Herrschaft und der Burg zu Itter [heute Dorfitter, Ortsteil der Gem. Vöhl, Lkr. Waldeck-Frankenberg] mit allem Zubehör an Holz, Feld, Gülten, Äckern, Wiesen und Weiden als Pfandbesitz, wofür die 1376 Belehnten dem Landgrafen von Hessen 395 Mark lötiges Silber, jede Mark zu 56 Turnosen gerechnet, Kasseler Gewichtes und Währung an hessischen Pfennigen, und 300 Schillinge Turnosen geliehen hatten. Die Burg ist dem Landgrafen von Hessen offen zu halten. Bei der Wiedereinlösung, die ein halbes Jahr vorher angekündigt werden muss, sind auch die Summen zurück zu zahlen, die der frühere Pfandbesitzer, der verstorbene Hermann von Schartenberg, an Türmen, Gräben, Mauern oder anderen Bauten in der Burg, verbaut hatte. Außerdem ist zurück zu zahlen, was die 1382 Belehnten, Thiele Wolff von Gudenberg, seine Ehefrau Jutta und Friedrich von Hertingshausen, in der Burg verbaut hatten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thiele Wolff von Gudenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Thiele Wolff von Gudenberg
Belehnte/r: Thiele Wolff von Gudenberg, Sohn des verstorbenen Wulf Wolff von Gudenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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